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Kostenträger bei stationären Behandlungen sind die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, private Krankenkassen und Selbstzahler. Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel durch den niedergelassenen Arzt beim Kostenträger beantragt. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.
Anschlussrehabilitationen werden durch eine Akutklinik eingeleitet. Der Arzt und der Sozialdienst füllen die Anträge aus.
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Anschrift
Frankenland-Klinik
Schwarzallee 1 | 91438 Bad Windsheim
Telefon: 09841 95-0 | Fax: 09841 95-402
Fax Chefarztsekretariat: 09841 95-102