Deutsche Rentenversicherung

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Unser ganzheitliches Behandlungsangebot

Wir sind hochspezialisiert und betreiben ausschließlich Reha-Kliniken über nahezu alle Fachbereiche und Krankheitsbilder hinweg.

Rechnen Sie mit allem, was Ihnen gut tut

Ist es nicht gut, sich auf jemanden verlassen zu können, der jahrzehntelange Erfahrung hat? Der Klinikverbund der DRV Nordbayern ist diese zuverlässige Adresse. Denn bei uns und in unseren Kliniken geht es vor allem darum, dass Ihre Reha langfristig wirkt und zu einer spürbaren Verbesserung Ihrer Lebensqualität führt. Deshalb bieten wir Ihnen ein sehr breites Therapieangebot in zahlreichen Fachbereichen und für nahezu jedes Krankheitsbild.

Reha vs. Kur – das ist der Unterschied

Für wen ist eine Kur geeignet und wer ist in einer Reha richtig? Da die Begriffe oft vermischt werden, zeigen wir Ihnen hier die Unterschiede.

Mehr über Reha vs. Kur

Drei Patienten trainieren im Fitnessstudio. Eine Therapeutin unterstützt eine Patientin beim Training auf dem Ergometer.

Gut zu wissen

Gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Reha in einer Reha-Klinik der DRV Nordbayern?

Ja. Wer einen Reha-Antrag stellt, muss eine bestimmte Mindest-Rentenversicherungszeit erreicht haben. Je nach Reha-Leistung kann die Wartezeit 5 oder 15 Jahren betragen. In anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beziehen bzw. eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Sie hängen von der Art der Rehabilitationsleistung ab, also ob Sie eine medizinische oder berufliche Reha beantragen.

Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer oder beruflicher Reha?

Eine medizinische Reha gilt als Heilbehandlung zum Erhalt von Gesundheit und Arbeitskraft. Der gesetzliche Grundsatz „Reha vor Rente“ (SGB IX § 8, SGB VI § 9) gilt meist bei schwerwiegenden und chronischen Krankheiten oder Behinderungen, damit Betroffene mit Hilfe der Reha ihren Alltag (wieder) bewältigen können. Anders – als häufig – bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) geht der medizinischen Reha keine Operation voraus. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.

Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält eine berufliche Reha zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Diese Leistungen werden durch unterschiedliche Kostenträger gewährt.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Die Besonderheit der Anschlussheilbehandlung (AHB) besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

Details zur Anschlussheilbehandlung

Alle Fragen und Antworten